Besuchszeiten

Diese Regeln dienen der Einhaltung geltender Vorschriften und Normen, dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Besucher von Freizeit- und Schwimmbädern und müssen von den Besuchern unbedingt befolgt werden.

Mit der Einzahlung bestätigt der Besucher, dass er die Besucherordnung gelesen hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.

Artikel 1 – Zutritt zum Gelände

  1. Die Nutzung der Einrichtungen des Wasserzentrums ist nur während der Öffnungszeiten und mit einem aktiven Chip gestattet, den der Besucher nach Entrichtung des Eintrittspreises und Hinterlegung einer Kaution an der Rezeption erhält.
    • Die Ausgabe der Chips beginnt mit der Öffnung des Bereichs und endet eine Stunde vor dessen Schließung.
    • Der letzte Besucher wird um 19:45 Uhr ins Schwimmbad und ins Kinderbecken und um 19:30 Uhr in die Sauna eingelassen.
    • Vor Verlassen des Geländes muss der Besucher den Chip zur Abrechnung an der Rezeption vorzeigen.
    • Mit Betreten des Schwimmbereichs verpflichtet sich jeder Besucher, die Bestimmungen dieser Besucherordnung einzuhalten und den Anweisungen der Mitarbeiter des Wasserzentrums Folge zu leisten.
  2. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Bereich nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten.
  3. Der Zutritt zum Pool ist nur in Badeanzügen oder Badebekleidung aus flexiblem, eng anliegendem Material oder in Strandbadebekleidung aus lockerem, nicht saugfähigem Material gestattet.
    • Shorts, kurze Hosen, Slips und Unterwäsche sind besonders unangebracht.
    • Aus hygienischen Gründen dürfen Kinder jeden Alters das Schwimmbecken nur in Badekleidung betreten.
  4. Wenn die Pools oder Saunen voll belegt sind, wird der Zugang gesperrt; er wird wieder geöffnet, sobald wieder Kapazität frei ist.
  5. Der Zutritt zum Schwimmbad und anderen Bereichen der Anlage ist folgenden Personen untersagt:
    • betroffen von Fieber, Bindehautentzündung, Haut- oder Infektionskrankheiten, Parasiten, Hautausschlägen, Krankheiten mit Ausfluss und Bakterienträgern,
    • unter Quarantäne gestellt aufgrund einer Infektion, Familienmitglieder oder Haushaltsmitglieder, bei denen eine ansteckende Krankheit aufgetreten ist und der Patient nicht isoliert ist,
    • berauscht, betrunken oder unter Drogeneinfluss,
    • Tiere.
  6. Der Zutritt zum Gebiet ist Kindern unter einem Jahr gemäß Dekret Nr. 238/2011 Slg. untersagt.
  7. Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren dürfen nur Badeanzüge mit eng anliegenden Gummibändern an den Beinen oder Schwimmwindeln tragen, sofern vom Veranstalter nichts anderes angegeben wird.

Artikel 2 – Rechte und Pflichten der Besucher

  1. Jeder Besucher ist verpflichtet, auf seine persönliche Sauberkeit zu achten und die Sauberkeit aller Orte und Einrichtungen im Badebereich zu gewährleisten sowie in seinem Handeln auf seine eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer zu achten.
  2. Vor Betreten des Pools müssen sich alle Besucher mit Seife waschen und anschließend ohne Badebekleidung gründlich duschen.
  3. Der Finder ist verpflichtet, die im Wasserzentrum gefundenen Gegenstände an der Rezeption abzugeben, wo sie in das Fundbuch eingetragen werden.
  4. Besucher können Geld und Wertsachen in Schließfächern hinter dem Empfangstresen neben dem Zahlungsterminal aufbewahren.
  5. Die Besucher sind verpflichtet, sorgsam mit der Ausrüstung des Wasserzentrums umzugehen und für alle Schäden oder Verluste aufzukommen, die sie an der Ausrüstung des Zentrums oder am Eigentum anderer Personen verursachen.
  6. Besucher können Anfragen und Beschwerden bezüglich des Betriebs oder des Poolpersonals an der Rezeption oder direkt beim Betreiber einreichen.
  7. Bitte verlassen Sie die Wasser- und Saunabereiche 15 Minuten vor Betriebsschluss:
    • Schwimmbad und Kinderbecken um 20:45 Uhr,
    • Saunen: Verlassen der Schwitzkammer um 20:30 Uhr und des Ruheraums um 20:45 Uhr.

Artikel 3 – Verbotene Aktivitäten auf dem Gelände

  • sich so verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung gefährdet werden
  • die Ruhe anderer Besucher stören,
  • sich gegenseitig ins Wasser stoßen, andere hineinwerfen und schubsen, auf Stegen rennen, von diesen und anderen riskanten Orten springen (Wasserattraktionen).
  • grundlos um Hilfe rufen,
  • Wasser und andere Bereiche durch Spucken, Wegwerfen von Müll usw. verschmutzen,
  • Rasieren und schneiden Sie Ihre Nägel während der gesamten Einrichtung.
  • Rauchen im gesamten Poolbereich verboten
  • Speisen und Getränke dürfen im Poolbereich außerhalb des Barbereichs verzehrt werden.
  • mit Kaugummi im Mund ins Schwimmbecken gehen
  • Das Mitbringen von Glasgegenständen und anderen Gegenständen, die eine Gefahr für die Sicherheit der Besucher darstellen, ist untersagt.
  • Hunde oder andere Tiere auf das Gelände mitbringen,
  • Unbefugte Verwendung von Rettungsausrüstung und Erste-Hilfe-Artikeln
  • Bitte tragen Sie Kleidung, die nicht ausschließlich zum Schwimmen bestimmt ist (Kleidung für Schwimmlehrer und Mitarbeiter ist erlaubt).
  • Betreten Sie Bereiche, die für Mitarbeiter bestimmt sind, oder Bereiche, die ausschließlich dem anderen Geschlecht vorbehalten sind, ohne von Mitarbeitern begleitet zu werden.
  • Aufblasbare Ringe und andere aufblasbare Gegenstände, Flossen, Bälle und Tennisbälle dürfen nicht mit ins Becken genommen werden (nur aufblasbare Ärmel und Schwimmbrillen sind erlaubt).
Warnung: Besucher müssen im eigenen Interesse vorsichtig auf nassen Oberflächen gehen, um mögliche Verletzungen zu vermeiden; der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Unaufmerksamkeit, Disziplinlosigkeit und Nichteinhaltung der Besucherordnung verursacht werden.

Artikel 4 – Wasserrutschen und Wasserattraktionen

Für die Fahrt mit dem Rodelbahn gelten die direkt an der Attraktion angebrachten Betriebsregeln.

  • Kinder unter 10 Jahren dürfen die Wasserrutsche nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
  • Alle Besucher sind verpflichtet, die Abstandsregeln gemäß den Ampeln einzuhalten, erhöhte Vorsicht walten zu lassen und die Anweisungen und Weisungen des Rettungsschwimmers zu befolgen.
  • Der Betrieb der Attraktionen in den Kinder- und Freizeitbecken (Wildfluss, Unterwassermassagen, Wasserspeier usw.) erfolgt automatisch - die Attraktionen sind nur 40 Minuten pro Stunde in Betrieb.
  • Seien Sie bei Attraktionen besonders vorsichtig. Einige Attraktionen (Wasserrutschen, Rutschen) sind für Schwangere nicht geeignet.
  • Unmittelbar nach Beendigung des Vorgangs muss der Zielbereich verlassen werden.

Artikel 5 – Ausschluss vom Besuch der Räumlichkeiten

Ein Besucher, der trotz Warnung gegen die Bestimmungen dieser Besucherordnung verstößt, den Anweisungen des zuständigen Personals nicht Folge leistet, sich betrinkt oder sich auf sonstige unangemessene Weise verhält, wird ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises vom Gelände verwiesen.

Wenn ein Besucher in solchen Fällen der Aufforderung, das Gelände zu verlassen, nicht nachkommt, wird der zuständige Mitarbeiter die Intervention eines Mitglieds des Sicherheitsdienstes oder direkt der Stadtpolizei oder der Polizei der Tschechischen Republik anfordern.

Artikel 6 – Kamerasystem, Haftung des Betreibers und Verletzungen von Besuchern

Einige Bereiche des Wasserzentrums sind videoüberwacht. Die Videoüberwachung dient ausschließlich der Sicherheit der Besucher und dem Schutz des Eigentums.

Der Betreiber des Wasserzentrums übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die Besucher außerhalb von Schließfächern oder Safes zurücklassen.

Im Falle eines Unfalls oder eines anderen Notfalls müssen Besucher unverzüglich einen Mitarbeiter des Aquacenters benachrichtigen. Auf Grundlage der eingegangenen Meldung wird ein Schadensbericht erstellt, in dem die Umstände des Schadens, der Gesundheitsverletzung und weitere für die Haftungsbeurteilung relevante Tatsachen festgehalten werden. Der so erstellte Bericht ist vom Besucher und einem Vertreter des Betreibers zu unterzeichnen. Der Besucher ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person zu machen.

Die Verletzung und der daraus resultierende Schaden müssen am Tag ihres Auftretens, möglichst vor Ablauf der Gültigkeit der Eintrittskarte, gemeldet werden, damit die Umstände, die zu der Gesundheitsschädigung geführt haben, ordnungsgemäß und unverzüglich festgestellt und untersucht werden können. Der Besucher des Wasserzentrums verpflichtet sich, dem Betreiber die notwendige Mitwirkung zu gewähren, um alle für die Feststellung der Haftung für den entstandenen Schaden entscheidenden Tatsachen zu ermitteln.

Der Betreiber des Wasserzentrums ist nicht für die ordnungsgemäße Feststellung der relevanten Tatsachen verantwortlich, wenn der Gesundheitsschaden nicht gemäß den vorstehenden Sätzen gemeldet wurde oder der Besucher seiner Pflicht zur erforderlichen Mitwirkung nicht nachgekommen ist.

Sicherheitshinweis

  • Lassen Sie Ihre Sachen nicht unnötig unbeaufsichtigt.
  • Nutzen Sie Bankschließfächer zur Aufbewahrung von Wertsachen.
  • Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
  • Für Sauberkeit und Ordnung sorgen.
  • Besucher, die das Wasser oder die Liegewiesen im Freien absichtlich und wissentlich verschmutzen, werden aus dem Schwimmbad verwiesen.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Zeit und einen schönen Tag!

Besucher des Gebiets sind verpflichtet, für Sauberkeit zu sorgen, die Hygieneregeln einzuhalten und für ihre eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer zu sorgen.

Jeder Besucher des Geländes ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Besucherordnung einzuhalten und den Anweisungen des Poolpersonals Folge zu leisten.

In Teplice am 9. November 2022

Hergestellt von:

Ing. Michael Paraska
Direktor

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